Zu einem BAföG-Erstantrag gehören in der Regel folgende Unterlagen bzw. Formblätter:
- Formblatt 1 (bitte lückenlos ausfüllen)
- Anlage zum Formblatt 1 / schulischer und beruflicher Werdegang
- Studienbescheinigung: Computerausdruck gemäß § 9 BAföG bzw. Formblatt 2 im Original
- Formblatt 3 der Eltern/des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners.
Maßgebend ist das Einkommen der Eltern. Als Belege einzureichen sind z.B. Kopien der Einkommensteuerbescheide, der Arbeitslosengeld- oder Rentenbescheid etc. aus dem jeweils vorletzten Kalenderjahr. Wichtig ist es, dass das Einkommen lückenlos nachgewiesen wird.
Sie können einen Erstantrag stellen, sobald Sie zum Studium an der Hochschule zugelassen sind. BAföG wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Verspätet eingegangene Anträge gelten nicht rückwirkend.
Studierende, die bei den Eltern wohnen, haben einen mtl. Bedarfssatz von 451 Euro. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, können 649 Euro erhalten. Sind Sie selbst kranken- und pflegeversichert, erhöht sich der jeweilige Bedarfssatz um 86 Euro. Ob Sie diese jeweiligen Höchstbeträge tatsächlich erhalten können, richtet sich danach, ob Sie selbst über Einkommen und/oder Vermögen verfügen.
Es ist förderungsunschädlich, wenn Sie als BAföG-Empfänger/in einen Minijob bis zur Höhe von 450 Euro monatlich haben. Der Förderungssatz verringert sich in diesem Fall nicht.
Auch begabungsabhängige Stipendien, wie z.B. das Deutschland-Stipendium, werden bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich nicht angerechnet.
Ihr gesamtes Vermögen (einschließlich Zeitwert PKW) darf zum Zeitpunkt der Antragstellung 7.500 Euro betragen.
Die Prüfung der Frage, ob und inwieweit das Einkommen Ihrer Eltern/Ihres Ehegatten/Ihres eingetragenen Lebenspartners angerechnet wird, erfolgt im Rahmen der Antragsbearbeitung. Hierüber erhalten Sie einen BAföG-Bescheid. Wollen Sie vorab eine erste Orientierung über Ihre voraussichtlichen Chancen auf Ausbildungsförderung erhalten, können Sie die Daten in den BAföG-Rechner bei „Studis-online“ eingeben www.bafoeg-rechner.de.
Die Formblätter erhalten Sie im Gebäude 21.12 des Studierendenwerks oder auch im Internet unter www.bafög.de. Dort finden Sie auch einen Antragsassistenten, mit dessen Hilfe Sie die Formblätter der Reihe nach ausfüllen, speichern und ausdrucken können. Sie müssen die Formblätter dann nur noch mit den Unterschriften versehen beim Studierendenwerk Düsseldorf, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf, Gebäude 21.12, abgeben.
Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir diesen auf Vollständigkeit. Wenn noch Unterlagen fehlen, werden Sie darüber zeitnah informiert. Nach Antragsstellung erfahren Sie Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Ein wenig Mühe lohnt sich. Denn BAföG wird während der Regelstudienzeit jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen bewilligt. Die Obergrenze der Darlehensrückzahlung ist auf 10.000 Euro begrenzt. Die Rückzahlung des unverzinslichen Darlehensanteils beginnt 5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit.