Wir möchten Sie vor Ihrem Einzug in eine unserer Studierendenwohnanlagen auf Folgendes hinweisen:

Sollten Sie auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten- oder Risikogebiet aufgehalten haben, informieren Sie sich bitte unbedingt unter dem  Link des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW  über die tagesaktuellen Einreise-und Quarantänebestimmungen.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.
Wir appellieren an Ihre moralische Verantwortung – insbesondere, wenn Sie einen Wohnraum in einer Wohngemeinschaft beziehen – und danken für Ihr Verständnis!

An den Studienstandorten Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kleve und Kamp-Lintfort stehen den Studierenden in insgesamt 25 Wohnanlagen rund 4.200 moderne und preiswerte Wohnmöglichkeiten zur Verfügung.

Neben dem günstigen Mietpreis schätzen die Studierenden an den Wohnanlagen vor allem die Nähe zum Campus bzw. zur Hochschule und die vielfältigen sozialen Kontaktmöglichkeiten. Der Wunsch nach Wohnqualität in gepflegtem Ambiente unter Gleichgesinnten kann hier gelebt werden.

In mehreren Anlagen gibt es behindertengerechte Wohnplätze und auch für Studierende mit Kind/ern werden Wohnungen angeboten.

Wohnen kann hier, wer an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der Hochschule Düsseldorf, der Kunstakademie Düsseldorf, der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf, der Hochschule Niederrhein oder der Hochschule Rhein-Waal studiert.

Alle wichtigen Infos zur Bewerbung für einen Wohnplatz und zum Wohnen beim Studierendenwerk Düsseldorf finden Sie unter Wohnen A-Z.

Eine Übersicht über alle Wohnanlagen, Lagebeschreibungen und Grundrisse gibt es unter Wohnanlagen und unter Online-Antrag können Sie einen Antrag auf Aufnahme in die Bewerbungsliste stellen.

Beachten Sie: Für die Wohnanlagen gibt es Wartelisten, denn die Plätze sind nicht nur günstig, sondern auch sehr begehrt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich so früh wie möglich um einen Platz in den Wohnanlagen zu bewerben.

Wenn Sie in den Wohnanlagen des Studierendenwerks keinen Wohnplatz finden, können Sie sich an das Amt für Wohnungswesen wenden. Es bietet in Kooperation mit dem Studierendenwerk weitere Wohnplätze an.

Seit dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.