Corporate Governance Bericht des Studierendenwerks Düsseldorf A.ö.R.


Gemäß Ziffer 5.2  des Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein – Westfalen berichtet die Geschäftsführung über die Corporate Governance des Studierendenwerks Düsseldorf in Bezug auf das Geschäftsjahr 2022 (PDF)

1. Grundsatz
Der Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein – Westfalen wird von dem Studierendenwerk Düsseldorf mit dessen Verankerung in der Satzung angewendet. Gemäß Ziffer 5.2 des Kodex gibt die Geschäftsleitung für das Studierendenwerk Düsseldorf in Bezug auf das Wirtschaftsjahr 2022 die nachfolgende Governanceerklärung ab.

2. Governanceerklärung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erklärt, dass im Geschäftsjahr 2014 durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 10.02.2015 die Geltung des Kodex in der Satzung des Studierendenwerkes Düsseldorf verankert wurde. Die neue Satzung des Studierendenwerks Düsseldorf wurde wirksam mit Eingang der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am 27.02.2015.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Studierendenwerks Düsseldorf wurde aus sachlichem Grund ausschließlich in folgenden Punkten von dem Kodex abgewichen:
a. Gemäß § 8 Abs. IV S. 1 STWG bestand die Geschäftsführung entgegen Ziffern 3.1.1 – 3.1.3 PCGK aus einer Person.
b. Ziffern 3.4.1 – 3.4.3, 3.6.1 bis 3.6.2 PCGK kamen nicht zur Anwendung. Die genannten Vorschriften legen andere Mechanismen der Entscheidungsfindung über die Vergütungshöhe und die übrigen Regelungsinhalte der Geschäftsführungsanstellungsverträge zugrunde als bei den Studierendenwerken. Insbesondere wird auf  § 8 (1) STWG NW hingewiesen (Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde).
c. Ziffer 3.4.5 PCGK: gilt mit der Maßgabe, dass die Mitglieder der Geschäftsführung einer etwa bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Vergütung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde nachkommen.
d. Ziffer 4.3.1 1. Absatz PCGK fand keine Anwendung, da im Einzelfall nach entsprechender Beschlusslage dem Vorsitzenden ein Alleinentscheidungsspielraum in der Praxis eingeräumt wird.
e. Die Ziffern 4.4, 4.4.1, 4.4.2 und 4.4.3 PCGK wurden nicht angewandt, da die Gremiumsgröße keine Bildung von Ausschüssen erfordert. Insofern wurde den Empfehlungen nicht entsprochen.
f. Ziffer 4.8.1 und 4.8.2 PCGK sind nicht auf die Studierendenwerke, sondern auf die Rahmenbedingungen von größeren Unternehmen in Privatrechtsform zugeschnitten und wurden daher nicht angewandt.
g. Ziffer 5.1.4 PCGK gilt mit der Maßgabe, dass sich die Berichtspflichten nicht nach § 90 AktG, sondern nach dem StWG NW i.V.m. den einschlägigen Vorschriften der Satzungen richten.
h. Ziffer 6.2.1 PCGK fand keine Anwendung, da die berufsrechtlichen Vorschriften der Wirtschaftsprüfer zur Sicherung der Objektivität und Unabhängigkeit einvernehmlich als ausreichend betrachtet werden.
i. Ziffer 6.2.3 PCGK fand keine Anwendung, soweit der Verwaltungsrat das Studierendenwerk aufgrund der gesetzlichen Regelung in den genannten Fällen nicht vertreten kann.
j. Das Studierendenwerk Düsseldorf ist an der StudCom GmbH zu 90,91%  beteiligt. Es handelt sich um eine Immobilienhaltegesellschaft mit drei studentischen Wohnanlagen. Die Gesellschaft hat außer drei Personen der Geschäftsführung keine Beschäftigten. Aufgrund der geringen Größe des Unternehmens wird insoweit von einer Anwendung des Kodex abgesehen.
k. Die Anteile beider Geschlechter an der Gesamtzahl der Personen mit Führungspositionen stellen sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt dar:

Weiblich Männlich
1
Verwaltungsrat
5
4
2
Geschäftsführung
0
1
3
Leitungsfunktionen  5
4
Gesamt
10
9

Begründung für die Abweichung von den Empfehlungen des Kodex:
Die dargestellten Anteile bei der Geschlechterverteilung in Führungspositionen resultiert daraus, dass die betreffenden Positionen größtenteils bereits seit Jahren besetzt sind.

Im April 2023, gez. Frank Zehetner, Geschäftsführer

3. Governanceerklärung des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat schließt sich der vorstehenden Governancerklärung der Geschäftsführung  vollinhaltlich an. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass über die ausdrücklich aufgeführten Punkte hinaus von den Empfehlungen des Kodex abgewichen wurde.

Im April 2023, gez. Andreas Meske, Vorsitzender des Verwaltungsrates