Das Studierendenwerk ist eine rechtlich selbstständige, landesunmittelbare Einrichtung, die gemeinnützig tätig ist. Sozialauftrag, Zuständigkeit der Organe und Finanzierung des Studierendenwerks sind gesetzlich festgelegt. Die Leitung des Studierendenwerks obliegt der Geschäftsführung. Im Verwaltungsrat sitzen vier Vertreter/innen der Studierenden, ein Rektoratsmitglied, eine/e Beschäftige/r einer Hochschule, eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und zwei Beschäftigte des Studierendenwerks.