Allgemeine Wohninformation (PDF) (PDF englisch)
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Sprechzeiten finden Sie hier.
Antragsverfahren/Bewerbung (siehe auch Bewerbungskriterien)
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und laden Sie eine aktuelle Studienbescheinigung sowie ein Passfoto hoch. Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt.
Nach Einreichung der Bewerbung erhalten Sie monatlich eine E-Mail mit einem Link, den Sie innerhalb von 5 Tagen bestätigen müssen, sofern Sie weiterhin an einem Wohnraum interessiert sind. Bestätigen Sie den Link nicht, wird Ihre Bewerbung gelöscht.
Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf die Vermittlung eines eines Wohnplatzes.
Auszug
Behindertengerechtes Wohnen
Bei Fragen und für weiterführende Informationen finden Sie Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Sprechzeiten hier.
Bewerbungskriterien (siehe auch Antragsverfahren/Bewerbung)
- Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Hochschule Düsseldorf
- Kunstakademie Düsseldorf
- Robert Schumann Hochschule Düsseldorf
- Hochschule Niederrhein
- Hochschule Rhein-Waal
Beachten Sie, dass die Vergabe der Wohnplätze an den Studienort gebunden ist.
Für die Unterbringung von Studierenden mit einem Dualen Studiengang, mit einem Masterstudiengang sowie für Teilzeitstudierende gibt es besondere Voraussetzungen; diese unterliegen einer gesonderten Prüfung. Grundsätzlich werden die Bewerbungen von Studierenden eines Dualen Studiengangs, eines Masterstudiengangs sowie von Teilzeitstudierenden nachrangig behandelt.
HINWEIS: Der Status Ihrer Bewerbung wird in unserem Webportal für Sie erst sichtbar, wenn Sie von uns ein Angebot erhalten haben. Wir bitten daher von Mehrfachbewerbungen unbedingt abzusehen! Mehrfachbewerbungen haben zur Folge, dass nur Ihre jüngste Bewerbung aktiv bleibt. Alle älteren Bewerbungen werden gelöscht; somit verlieren Sie Ihre bisherige Wartezeit aus früheren Bewerbungen.
Berechtigungsnachweis (Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung) hochladen
Bitte laden Sie eine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung für jedes Semester bis zum 31.10. (WS) bzw. 30.04. (SS) unaufgefordert elektronisch über das Webportal des Studierendenwerks Düsseldorf unter https://tl1host.eu/SWD/#maintenance hoch.
Diese Studienbescheinigung muss Folgendes aufweisen:
Matrikelnummer
Studienbeginn
Hochschulsemester
Urlaubssemester
Regelstudienzeit
Die Studienbescheinigung für das BAföG enthält in der Regel diese Angaben.
Betriebskosten
Dauer der Wohnzeit
Einzug/Auszug
Bei Auszug muss der Wohnraum bis spätestens 08:00 bzw. 10:00 Uhr am letzten Tag des Mietverhältnisses übergeben werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig/frühzeitig einen Übergabetermin. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem festgestellte Schäden aufgenommen und ggf. später mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden. Beim Auszug haften Sie für fehlende oder beschädigte Einrichtungsgegenstände bzw. für bei Einzug nicht gemeldete Mängel.
Hausordnung
Allgemeine Hausordnung (PDF)
Hausordnung Gäste (deutsch/englisch) (PDF)
Internet
Anleitung zur Internetregistrierung (PDF)
Anleitung zur Internetregistrierung (PDF englisch)
Kaution
Die Kaution wird gem. § 551 BGB nicht verzinst. Die Zinsen, die während Ihrer Mietzeit angefallen sind, werden in die Instandhaltung der jeweiligen Wohnanlage investiert. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bei mängelfreier Rückgabe des Wohnraums in der Regel zwei bis drei Monate nach Auszug.
Mieten
Notfälle/Reparaturen
Notschlafplätze
Bewerben können Sie sich online. Wählen Sie unter <gewünschtes Mietobjekt> „Notschlafplatz“ sowie unter <Wohnheimauswahl> „Alle Notschlafplätze in Düsseldorf“ aus. Die weiteren Abfrage-Sets füllen Sie bitte vollständig aus und laden ein Passfoto und Ihre Immatrikulation bzw. Ihre Zulassung hoch. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Informationen zum Bewerbungsverfahren um einen Wohnplatz in unseren Wohnanlagen. Im Anschluss an die Datenübernahme aus Ihrer Bewerbung setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen per Mail in Verbindung. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich auch immer Ihren Junk- bzw. Spam-Ordner, da die Möglichkeit besteht, dass unsere Nachricht dort eingeht.
Die Notschlafplätze werden in der Reihenfolge des Bewerbungseinganges vergeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Notschlafplatz. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei Zuteilung eines Notschlafplatzes.
Reparaturmeldung
ACHTUNG: Sollten Sie oder eine/r Ihre/r Mitmieter/innen an Covid-19 erkrankt/positiv getestet sein bzw. sollten Sie sich aktuell in einer angeordneten Quarantäne befinden, bitten wir Sie, nach Möglichkeit Kleinreparaturen erst nach Ihrer Genesung/Ihrem Quarantäneende zu melden. Wenn dies nicht möglich ist, vermerken Sie bitte unbedingt in Ihrer Reparaturmeldung, dass Sie/Ihre Mitmieter/innen an Covid-19 erkrankt/positiv getestet sind bzw. dass es eine Quarantänepflicht bei Ihnen gibt.
Rundfunk- und Fernsehgebühren
Tutorinnen/Tutoren
Sie sind Ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner bei Fragen rund um das Leben in und außerhalb der Wohnanlagen.
Umzug innerhalb der Wohnanlagen
Untervermietung
Eine Untervermietung ist nur in den Semesterferien oder bei studienbedingter Abwesenheit (Praxis- oder Auslandssemester) mit Zustimmung des Studierendenwerks Düsseldorf möglich. Die Untermieterin/der Untermieter muss den Studierendenstatus haben.
Es ist ein besonderer Untermietvertrag abzuschließen, der unter Untermietvertrag (PDF) als Download oder bei Ihrer Hausverwaltung sowie Ihrer/Ihrem Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter verfügbar ist. Der Untermietvertrag ist genehmigungspflichtig und muss unbedingt mindestens zwei Wochen vor Beginn des Untermietverhältnisses bzw. vor Einzug die Untermieterin/der Untermieter beim Studierendenwerk eingereicht und von dort genehmigt worden sein. Folgende Unterlagen müssen dabei sein: Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung der Untermieterin/des Untermieters, ggfs. Praktikumsnachweis und Nachweis studienbedingter Abwesenheit (Praxis- oder Auslandssemester der Hauptmieterin/des Hauptmieters).
Unerlaubte Untervermietung hat mietrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Bei Kündigung durch die Mieterin/den Mieter ist eine Untervermietung während der Kündigungsfrist nicht möglich.
Versicherungen
Hausratversicherung
Wir empfehlen dringend, eine eigene Hausratversicherung abzuschließen.
Der neue Laptop, die Hi-Fi-Anlage oder der Smart-TV – auch Studierende haben Gegenstände, die wertvoll sind. Wenn diese durch einen Wohnungsbrand zerstört oder durch Einbruch gestohlen werden, ist der Schaden mit BAföG oder Nebenjob-Verdienst oft nicht auszugleichen. Hier hilft eine Hausratversicherung.
Private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch eine der Wichtigsten überhaupt. Wir empfehlen aus langjähriger Erfahrung dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Waschmaschinen
Die Benutzungsgebühren können ausschließlich über die MensaCard bezahlt werden. Ein Wasch-/Trockengang kostet derzeit 2,60 Euro. (Stand:01.11.2018). Die MensaCard wird an den Kassen in den Cafeterien verkauft. Die Ausgabe der MensaCard für Studierende erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung.
Wohnberechtigungsschein
Wohnungsgeberbescheinigung
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Hierfür ist eine Bescheinigung erforderlich.
Zweitwohnsteuer
Für jede Einwohnerin/jeden Einwohner, der mit seinem Erstwohnsitz in einer Gemeinde gemeldet ist, erhält die Kommune einen Steuerausgleich. Dieser Finanzausgleich greift nur für den Erstwohnsitz. Weil aber auch diese Bewohnerinnen/Bewohner mit Zweitwohnsitz öffentliche Einrichtungen der Stadt – wie Schwimmbäder oder Bibliotheken – besuchen und diese Einrichtungen auch unterhalten werden müssen, erheben einige Städte eine Zweitwohnungssteuer, so auch Krefeld (bis zu 12 % auf die Nettokaltmiete) und Mönchengladbach (bis zu 10 % auf die Nettokaltmiete). Wer diese Kosten vermeiden möchte, sollte sich hier mit dem Erstwohnsitz anmelden. In Düsseldorf, Kleve und Kamp-Lintfort wird zurzeit keine Zweitwohnungssteuer erhoben.