Alle ausländischen Studierenden, die nicht aus einem EU/EWR-Staat oder aus der Schweiz kommen und in Deutschland arbeiten wollen, benötigen eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende ermöglicht die Arbeitsaufnahme nur in sehr begrenztem Umfang. Der  DAAD informiert über die Regelungen.