Studierende sind bis zum 30. Lebensjahr krankenversicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
Für Studierende ist es wichtig, am Anfang des Studiums die richtige Entscheidung zur Krankenversicherung zu treffen. Grundsätzlich können Studierende bis zum 30. Lebensjahr zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein:
- Familienversicherung
- Studentische Krankenversicherung
- Freiwillige Krankenversicherung für Studierende
Private Krankenversicherung
Sie können sich als Studierende/r von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn gestellt werden.
Krankenversicherung für ausländische Studierende und deutsche Studierende im Ausland
Das Studierendenwerk Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit der Care Concept AG in Bonn ein Versicherungsangebot für ausländische Studierende in Deutschland und deutsche Studierende im Ausland entwickelt.
Die Versicherung richtet sich an ausländische Studierende, die einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen, eingeschriebene Doktoranden/innen, Praktikanten/innen und Studienkollegiaten aus dem Ausland. Darüber hinaus können sich auch in Deutschland eingeschriebene Studierende während eines Studienaufenthalts im Ausland versichern.
Die Vertragsdauer kann individuell von einem Monat bis zu maximal 4 Jahren abgeschlossen werden. Danach besteht die Möglichkeit, durch Abschluss eines neuen Vertrages den Versicherungsschutz zu verlängern. Die Versicherung kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse von ausländischen Studierenden, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, zugeschnitten. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Grundversorgung zu vergleichsweise günstigen Beitragssätzen. Versicherungsträger ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Weitere Informationen und die online-Anmeldung finden Sie auf der Homepage von Care Concept AG.
Kontakt:
Care Concept AGJörg Legenbauer
Am Herz-Jesu-Kloster 20
53229 Bonn
Tel. 0228 97735-83
info@care-concept.de Studierendenwerk Düsseldorf
Kultur/Internationales
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