1. BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für deutsche Studierende.
    In Ausnahmefällen sind auch ausländische Studierende antragsberechtigt.
    Sie können beispielsweise BAföG beantragen, wenn ein Elternteil oder der Ehemann/die Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder der/die Studierende asylberechtigt, heimatlos oder aufgenommener Flüchtling ist oder ein Elternteil innerhalb von sechs Jahren vor Beginn des Studiums drei Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig war oder der/die Studierende vor Beginn des Studiums fünf Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig war.
    Detaillierte Informationen zum BAföG erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung.
  2. Bildungskredit
    Ausländische Studierende können in Ausnahmefällen den Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungskredit.de.
  3. Weitere Zuschüsse und Ermäßigungen.
    In einzelnen Fällen ist es möglich, Wohngeld (= ein finanzieller Zuschuss zur Miete) oder spezielle Beihilfen für Einkommensschwache zu beantragen. Der Soziale Dienst informiert Sie über diese Förderungsmöglichkeiten.