Staatliche Unterstützungen
- BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für deutsche Studierende.
In Ausnahmefällen sind auch ausländische Studierende antragsberechtigt.
Sie können beispielsweise BAföG beantragen, wenn ein Elternteil oder der Ehemann/die Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder der/die Studierende asylberechtigt, heimatlos oder aufgenommener Flüchtling ist oder ein Elternteil innerhalb von sechs Jahren vor Beginn des Studiums drei Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig war oder der/die Studierende vor Beginn des Studiums fünf Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig war.
Detaillierte Informationen zum BAföG erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung.
- Bildungskredit
Ausländische Studierende können in Ausnahmefällen den Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungskredit.de.
- Weitere Zuschüsse und Ermäßigungen.
In einzelnen Fällen ist es möglich, Wohngeld (= ein finanzieller Zuschuss zur Miete) oder spezielle Beihilfen für Einkommensschwache zu beantragen. Der Soziale Dienst informiert Sie über diese Förderungsmöglichkeiten.