Gastronomie
Alle Gastronomieeinrichtungen sind bis auf Weiteres geschlossen.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Unser Verwaltungsgebäude ist aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens noch bis auf Weiteres nicht öffentlich zugängig. Sämtliche persönliche Sprechzeiten/Beratungen (BAföG, Finanzierung, Studentisches Wohnen, Sozialberatung …) sind noch bis auf Weiteres nicht möglich. Zu den bisherigen persönlichen Öffnungszeiten können Sie uns telefonisch erreichen, jederzeit aber auch gern per Mail.
Hier einige häufig gestellte Fragen und Antworten auf der Seite des DSW.
Aufgrund organisatorischer Einschränkungen ist die Abteilung Studienfinanzierung/BAföG aktuell telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen per Mail. Diese wird so schnell wie möglich bearbeitet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden. Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de. Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (PDF). Beachten Sie unter anderem insbesondere die Punkte 5.4.5. und 5.4.6.. Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: FAQs für Studierende. Beachten Sie unter anderem insbesondere die Punkte 12 und 28. BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: 0800 26 23 003. Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stellen Sie bitte an Ihr Studierenden- oder Studentenwerk vor Ort, Studierendenwerk Düsseldorf, Tel. 0211 81-15775.
Studieren in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kleve und Kamp-Lintfort (PDF)
Die aktuelle Ausgabe „Studieren in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kleve und Kamp-Lintfort“ gibt viele Detailinformationen u.a. zu den Themen Wohnungssuche, Studienfinanzierung, Studieren mit Kind, Kultur- und Freizeit und vielem mehr. Gut 80 Seiten kompakte, praktische Tipps und Informationen.
Sich frei von finanziellen Sorgen dem Studium widmen zu können, ist für manche Studierende leider keine Selbstverständlichkeit. Auch der Studierendenjob ist in angespannten Phasen des Studiums keine gute Lösung. Umso besser, dass es die Daka gibt – die Darlehenskasse der 12 Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kleve und Kamp-Lintfort über das Studierendenwerk Düsseldorf bei der Daka beantragen; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. In 2019 lag die Vergabesumme beim Studierendenwerk Düsseldorf bei 593.846 Euro.
Nachdem zum Herbst 2019 die Bedarfssätze bereits um 5 % gestiegen sind, erfolgt zum Wintersemester 2020/2021 eine weitere Steigerung um 2 %.
Bei den Eltern wohnend
Nicht bei den Eltern wohnend
ab 10/2020
ab 10/2020
Grundbedarf
483 €
752 €
Zuschuss Krankenversicherung, wenn nicht familienversichert
84 €
84 €
Zuschuss Pflegeversicherung, wenn nicht familienversichert
25 €
25 €
Gesamtbedarf
592 €
861 €
Ein Zuverdienst bis 450 € pro Monat bleibt anrechnungsfrei. Für über 30-jährige kann ein Zuschuss für die KV bis zu max. 155 € und für die PV bis max. 34 € gewährt werden.
Der Kinderbetreuungszuschuss für eigene Kinder wurde zum Wintersemester 2019/2020 auf 140,00 € angehoben und steigt zum Wintersemester 2020/2021 auf 150,00 €.
Die Vermögensfreibeträge steigen!
Ausbildungsförderungsleistungen können nur bewilligt werden, wenn der Auszubildende sich nicht z.B. durch eigenes Vermögen selbst finanzieren kann. Vermögen über den gesetzlichen Freibeträgen wird angerechnet.
Vermögensfreibeträge
§ 29 BAföG
Auszubildende selbst
ab Herbst 2020: 8.200 €
Ehegatten/Lebenspartner
ab Herbst 2020: 2.300 €
je Kind ab Herbst 2020:
je 2.300 €
Die Elternfreibeträge steigen!
Leistungen nach dem BAföG werden in der Regel in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern bewilligt. Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens der Eltern werden gesetzliche Freibeträge berücksichtigt, diese wurden bereit zum Wintersemester 2019/2020 um 7 % und werden ab Wintersemester 2020/2021 um weitere 3 % angehoben. In einer dritten und letzten Stufe erfolgt zum Wintersemester 2021/2022 eine weitere Anhebung um 6 %.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich BAföG. Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Sprechzeiten im Studierendenwerk Düsseldorf finden Sie hier.
Auf der für mobile Endgeräte optimierten Website der Darlehenskasse der Studierendenwerke finden Studierende alle Informationen zum zinslosen Darlehen, auch für studienbedingte Auslandsaufenthalte. Neu ist u.a. ein Online-Darlehensrechner, mit welchem Sie einfach und schnell verschiedene Darlehens-Optionen kalkulieren können.