Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studierendenwerks Düsseldorf beruht auf dem „Gesetz über die Studierendenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen” vom 16.09.2014. Die geltende Satzung des Studierendenwerks wurde vom Verwaltungsrat am 10.02.2015 beschlossen.