Damit sich die Studierenden voll und ganz auf ihre Ausbildung konzentrieren können, ist das Studierendenwerk Düsseldorf als starker Partner für sie da.
Das Studierendenwerk Düsseldorf ist für die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale Förderung von rund 60.000 Studierenden an den vier staatlichen Düsseldorfer Hochschulen und der Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchengladbach und der Hochschule Rhein-Waal zuständig und bietet eine Vielzahl von Leistungen, die den Studierenden das Leben leichter machen.
So sorgt das Studierendenwerk in acht Mensen, dreizehn Cafés und dem restaurant campus vita für das Wohl seiner Gäste und vermietet rund 4.200 Wohnplätze in 25 Wohnanlagen. Es vollzieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), vergibt zinslose Studiendarlehen (Daka) und vermittelt KfW- und Bildungskredite. Der Beratungsdienst unterstützt Studierende mit sozialrechtlichen und persönlichen Problemen sowie mit einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung. Der Bereich Internationales und Kultur organisiert internationale Austauschprogramme und ein umfangreiches Kulturangebot. In vier Kindertagesstätten stehen 165 Kindertagesstättenplätze zur Verfügung.
Das Studierendenwerk verbindet dabei seinen sozialen Auftrag mit der wirtschaftlichen Professionalität eines modernen, wirtschaftlich arbeitenden Dienstleistungsunternehmens.
Die Studierenden stehen im Mittelpunkt des Handelns. Markt- und Kundenorientierung sowie Qualitätssicherung sind für das Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Rund 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die studentischen Interessen.
Es ist eine rechtlich selbständige, landesunmittelbare Einrichtung. Der Sozialauftrag, die Zuständigkeit der Organe und die Finanzierung des Studierendenwerks sind gesetzlich festgelegt. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studierendenwerks beruht auf dem “Gesetz über die Studierendenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen” vom 26. September 2014. Die geltende Satzung des Studierendenwerks wurde vom Verwaltungsrat am 10. Februar 2015 beschlossen.